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Immer für Sie da

Kunden-Service-Center:

Unsere Mitarbeiter nehmen von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ihr Anliegen gerne entgegen und beantworten Ihre Fragen. Erreichbar per Telefon, Text-Chat und E-Mail.
 

Beratung:

Lassen Sie sich von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr beraten.

Vereinbaren Sie einfach online oder über unser Kunden-Service-Center einen Termin.
 

Unsere BLZ & BIC
BLZ28550000
BICBRLADE21LER
Kartensperrung

Telefon: 116 116 

Erreichbarkeit aus dem Ausland: Landesvorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (z. B. +49 116 116)* 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sperr-notruf.de.

Überblick

Freiräume nutzen

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Freistellungsauftrag

Erteilen oder ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihre Kapitalerträge:

Steuer-ID

Seit dem 1. Januar 2016 werden Freistellungsaufträge nur noch berücksichtigt, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vorliegt. Wegen dieser steuerrechtlicher Vorschriften müssen wir Ihre Steuer-ID erheben. Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Ehegatten/Lebenspartnern benötigen wir die Steuer-ID beider Ehegatten/Lebenspartner.

Ihre Steuer-ID (11 Ziffern) finden Sie in der Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern oder in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid (nicht zu verwechseln mit der „Steuernummer“). Sie erhalten diese auch schriftlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder können sie elektronisch beim BZSt unter www.identifikationsmerkmal.de anfordern.

Abgeltungsteuer

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Kirchensteuer

Neuerung beim Einbehalt der Kirchensteuer.

Als Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft konnten Sie Ihre Sparkasse bislang beauftragen, Ihre individuelle Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt abzuführen. Mit diesem Auftrag entfiel eine gesonderte Erklärung zur Kirchensteuerpflicht bei der Steuererklärung.

Seit Januar 2015 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Kirchensteuer von den abgeltend besteuerten Erträge aus Kapitalvermögen ihrer Kunden einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Ihre Sparkasse fragt jährlich zwischen dem 1. September und
dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern nach, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.

Wenn Sie mit der Übermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals an Ihre Sparkasse einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie haben dann die Sicherheit, dass
die Abgeltungsteuer sowie die darauf entfallende Kirchensteuer korrekt abgeführt werden.

 

Sperrvermerk möglich.

Sind Sie mit der Datenabfrage nicht einverstanden, können Sie beim
Bundeszentralamt einen sogenannten Sperrvermerk eintragen lassen. Das Finanzamt ist dann gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern. Sofern Sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie nicht betroffen und müssen nichts unternehmen.

Weitere Informationen zum Kirchensteuerabzug gibt es gleich hier.

Ihre maximalen Freistellungsvolumina

Wichtig ist, dass Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, muss Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt abführen – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die Freibeträge (Sparer-Pauschbetrag §20 Abs. 9 E StG) seit dem 01.01.2023

Ledige   1.000 Euro
Ehegatten (zusammen veranlagt) 2.000 Euro

Unsere Empfehlung:

Sollten Ihre Kapitalerträge die aktuell geltenden Freibetragsgrenzen übersteigen oder Sie Fragen zur Abgeltungsteuer haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

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