Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Ab 01.01.2016 sind deutsche Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleiter verpflichtet, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber zu melden.
Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard" (Common Reporting Standard, CRS) bezeichnet. Zielsetzung ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung mit Hilfe von Auslandskonten durch natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen.
Weltweit nehmen 72 Staaten am AEOI teil, darunter alle 28 EU-Staaten (Stand Oktober 2015). Weitere Staaten kündigten gegenüber der OECD ihre Teilnahme an.
Für die rechtliche Umsetzung kommt in Deutschland ab 1. Januar 2016 das neue "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)" zur Anwendung. Banken, Sparkassen, Versicherungen und sonstige Finanzinstitute müssen Konto- und Depotinhaber mit ausländischer Steuerpflicht identifizieren. Informationen zu diesen Steuerpflichtigen werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZST) übermittelt, welches die Daten an den zuständigen Teilnehmerstaat weiterleitet.
Die Sparkasse LeerWittmund ist verpflichtet, jährlich alle Konten und Depots zu prüfen, die auf eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland hindeuten. In Zweifelsfällen, im Neukundeneinlagen- und Depotgeschäft, aber auch zur Einordnung einer etwaigen Meldepflicht muss eine Selbstauskunft des Konto- bzw. Depotinhabers eingeholt werden. Bestätigt sich eine ausländische Steuerpflicht, veranlasst die Sparkasse LeerWittmund jährlich eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Dabei werden folgende Informationen übermittelt:
Hinweis: Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Aufgrund des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ und der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerlich ansässigen Kontoinhabern an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet.
Gemeldet werden erforderliche Kundendaten, Steueridentifikationsnummern, Konto- und Depotnummern, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge – einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse.
Bitte antworten Sie unbedingt auf Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit auf der Selbstauskunft. Wenn Sie Ihrer Sparkasse keine oder unvollständige Auskünfte geben, ist diese verpflichtet, Ihr Konto für Verfügungen zu sperren, bis von Ihnen eine gültige Selbstauskunft vorliegt. Die Nichtabgabe der Selbstauskunft kann zudem durch das BZSt als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.