Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Ab 01.01.2016 sind deutsche Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleiter verpflichtet, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber zu melden.
Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard" (Common Reporting Standard, CRS) bezeichnet. Zielsetzung ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung mit Hilfe von Auslandskonten durch natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen.
Weltweit nehmen 72 Staaten am AEOI teil, darunter alle 28 EU-Staaten (Stand Oktober 2015). Weitere Staaten kündigten gegenüber der OECD ihre Teilnahme an.
Für die rechtliche Umsetzung kommt in Deutschland ab 1. Januar 2016 das neue "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)" zur Anwendung. Banken, Sparkassen, Versicherungen und sonstige Finanzinstitute müssen Konto- und Depotinhaber mit ausländischer Steuerpflicht identifizieren. Informationen zu diesen Steuerpflichtigen werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZST) übermittelt, welches die Daten an den zuständigen Teilnehmerstaat weiterleitet.
Die Sparkasse LeerWittmund ist verpflichtet, jährlich alle Konten und Depots zu prüfen, die auf eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland hindeuten. In Zweifelsfällen, im Neukundeneinlagen- und Depotgeschäft, aber auch zur Einordnung einer etwaigen Meldepflicht muss eine Selbstauskunft des Konto- bzw. Depotinhabers eingeholt werden. Bestätigt sich eine ausländische Steuerpflicht, veranlasst die Sparkasse LeerWittmund jährlich eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Dabei werden folgende Informationen übermittelt:
Hinweis: Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Rechtsträger sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei ihnen muss die Sparkasse die steuerliche Ansässigkeit und die Art des Rechtsträgers erheben.
Bei einigen Arten von Rechtsträgern werden zusätzlich auch die beherrschenden Personen des Rechtsträgers nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft.
Die Abgabe einer Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist bei der Eröffnung neuer Konten verpflichtend.
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