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Kunden-Service-Center:

Unsere Mitarbeiter nehmen von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ihr Anliegen gerne entgegen und beantworten Ihre Fragen. Erreichbar per Telefon, Text-Chat und E-Mail.
 

Beratung:

Lassen Sie sich von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr beraten.

Vereinbaren Sie einfach online oder über unser Kunden-Service-Center einen Termin.
 

Unsere BLZ & BIC
BLZ28550000
BICBRLADE21LER
Kartensperrung

Telefon: 116 116 

Erreichbarkeit aus dem Ausland: Landesvorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (z. B. +49 116 116)* 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sperr-notruf.de.

Was Sie nach einer Scheidung beachten sollten

Eine Scheidung ist meist schon eine emotionale Heraus­forderung. Zudem sind bereits bei der Trennung und im bevor­stehenden Trennungsjahr organisatorisch viele Dinge zu erledigen – Auflösung gemeinsamer Konten, Regelung bestehender Kredite und Widerruf von Vollmachten.

Änderungen bei Ihrer Sparkasse

Sie haben im Trennungs­jahr oder während der Scheidung die Möglichkeit, bestehende Freistellungs­aufträge anzupassen und Vollmachten zu entziehen – ganz einfach online.

Die wichtigsten Meldestellen im Überblick

  • Einwohnermeldeamt:
    Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, benötigen Sie einen neuen Personal­ausweis und einen neuen Reisepass.
  • Versicherungen und Kredite:
    Informieren Sie Ihr Kredit­institut oder Ihre Versicherung für eine Trennung der bestehenden Kredite und Versicherungen.
  • Krankenkasse:
    Informieren Sie Ihre Kranken­kasse über einen Namens­wechsel – dann erhalten Sie eine neue Versicherten­karte.
  • Finanzamt:
    Informieren Sie das Finanzamt über Ihren geänderten Familien­stand – gegebenen­falls erhalten Sie eine neue Lohnsteuer­klasse.
  • Kfz-Meldestelle:
    Neben dem Führer­schein sind auch der Fahrzeug­schein und der Fahrzeug­brief von einer Änderung betroffen.
Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an und passen Sie Ihre bestehenden Freistellungs­aufträge an und entziehen Sie bestehende Vollmachten.

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