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Unsere Mitarbeiter nehmen von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ihr Anliegen gerne entgegen und beantworten Ihre Fragen. Erreichbar per Telefon, Text-Chat und E-Mail.
 

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Unsere BLZ & BIC
BLZ28550000
BICBRLADE21LER
Kartensperrung

Telefon: 116 116 

Erreichbarkeit aus dem Ausland: Landesvorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (z. B. +49 116 116)* 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sperr-notruf.de.

Überblick

Sicher­heit für Sie und Ihr Auto

Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Die Kfz-Versicherung der VGH hilft Ihnen dabei. Bei der VGH erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.

Komfort: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis

Der Tarif Komfort bietet Ihnen den umfassenden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs – und das zu einem fairen Preis. Entscheiden Sie sich für diese Variante, sind in der Haftpflicht etwa gemietete Fahrzeuge im Ausland mitversichert (Mallorca-Police). In der Teilkasko sind Zusammenstöße mit Tieren aller Art und der Schlüssel­verlust nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der Vollkasko­versicherung wird die Übernahme der Fahrzeug­unterstellkosten (bis 200 Euro) aufgrund eines versicherten Schaden­ereignisses übernommen. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Kfz-Versicherung – weitere Tarife im Überblick

Basis: Die Basisabsicherung fürs Auto

Mit unserem Einstiegstarif erhalten Sie eine Grund­absicherung zu günstigen Beiträgen. In der Teilkasko­variante sind etwa Zusammen­stöße mit Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Füchse) nach BJagdG (Bundesjagdgesetz) versichert. Im Vollkaskoschutz sind unter anderem Schäden aus Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle oder Fahrerflucht des Unfallverursachers abgedeckt.

Premium: Das Rundum-sorglos-Paket

Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie im Premium-Tarif. Neben Leistungen aus den Tarifen Basis und Komfort erhalten Sie on top: In der Teilkasko­versicherung etwa eine Neupreis­entschädigung bis zu 36 Monate nach der Erst­zulassung des Fahrzeugs und Ihre Fahrzeug- und Zubehörteile (Spezialaufbauten/-ausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Teile) sind bis zu einer Summe von 10.000 Euro versichert. In der Vollkasko­versicherung sind außen am Fahrzeug angebrachte Sportgeräte (beispielsweise Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt) bis zu 1.000 Euro versichert – ebenso wie Schäden, die zwischen einem ziehenden oder gezogenen Fahrzeug oder Anhänger (beispielsweise Wohnwagen) entstehen.

E-Autoversicherung der VGH: Ihr zusätzlicher Schutz

Die E-Vollkasko Premium der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für Elektro- und von außen aufladbare Hybrid-Pkw und -Lieferwagen. Die Versicherung enthält folgende Leistungen:

  • Wandladestationen und mobile Ladestationen bis 3.000 Euro
  • Ladekarten bis 100 Euro
  • Induktions­ladeplatte bis 1.000 Euro Entsorgungs­kosten für den Akku
  • Kurzschluss­schäden und Tierbiss­schäden etwa durch Marder (inklusive Folgeschäden) bis 20.000 Euro
  • All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: beispielsweise Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)

Sie fahren ein reines E-Fahrzeug?

Dann können Sie von dem Verkauf der THG-Quote profitieren!*

* Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufs ab.

Ein Muss für jeden Fahrzeug­halter

Jeder, der ein Kfz zulassen möchte, muss eine Kraft­fahrt-Haftpflicht­versicherung nach­weisen.

Jung & günstig

Sie sparen bis zu 30 Prozent des Beitrages, wenn Sie maximal 30 Jahre alt sind und gleichzeitig mit Ihrer ersten Kfz-Versicherung auch eine Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutz­versicherung abschließen oder diese bereits abge­schlossen haben. Dadurch erhalten Sie eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3.

Details

Details zur Kraftfahrt­versicherung

Der Schutz für den Fahrer

Der Fahrerschutz bietet Ihnen finanzielle Sicherheit bei Personen­schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall für Sie und alle berechtigten weiteren Fahrer.

Werkstatt­service

Sie überlassen der VGH im Schaden­fall die Wahl der richtigen Werk­statt für Sie.

Besondere Leistungen on top

Auf Wunsch den Autoschutzbrief und den Rabattschutz der VGH einschließen.

Auszug aus der Leistung­sübersicht der Kfz-Versicherung der VGH (Tarif Komfort)

Leistungs­beschreibung Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Personen­schäden bis 15 Mio. Euro
Neupreis­entschädigung bis 18 Monate 18 Monate
Fahrzeug- und Zubehör­teile bis 5.000 Euro 5.000 Euro
Zusammen­stoß mit Tieren aller Art
Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folge­schäden

10.000 Euro 10.000 Euro
Austausch von Tür-/Lenkradschlössern nach Einbruch / Raub
Einschluss Werkstatt­service möglich
Vandalismus
Selbst verschuldete Unfälle

 

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Kfz-Versicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Leistungs­übersicht der VGH Kfz-Versicherung

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Kfz-Versicherung sehen Sie in der PDF-Datei.

Service

Schnelle Antworten finden

Falls Sie einen Schaden verursacht haben: Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

Ihnen ist ein Schaden entstanden?

Hier können Sie den Schaden schnell und einfach melden, wenn Sie Anspruch­steller sind. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und was deckt sie ab?

Jeder, der ein Auto auf seinen Namen angemeldet hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abzuschließen. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass die Kfz-Haftpflicht den Fahrzeug­halter gegen Ansprüche Dritter schützt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden ab. Versichert sind der Fahrzeug­halter, der Fahrer, der Versicherungs­nehmer, der Eigen­tümer und alle Insassen.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Mit dem Schaden­freiheits­rabatt wird unfall­freies Fahren belohnt. Er steigt mit jedem unfall­freien Jahr. Je höher er ist, desto günstiger ist die Kfz-Versicherung.

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung eVB und wie bekomme ich sie?

Die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB) ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahr­zeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungs­behörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung. Die eVB-Nummer ist ein sieben­stelliger Code aus Nummern und Buchstaben (zum Beispiel HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungs­stelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungs­daten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflicht­versicherung besteht.

Sie bekommen die elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nummer) bei der VGH oder Ihrer Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann die eVB mitgeteilt werden.

Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?

Steht zum Beispiel ein Reh vor Ihnen auf der Straße, gehen Sie vom Gas runter. Blenden Sie das Fern­licht ab und hupen Sie. Lässt sich der Zusammen­stoß wahrscheinlich nicht mehr vermeiden, versuchen Sie nicht, dem Tier auszu­weichen. Bremsen Sie stark ab und halten Sie das Lenk­rad fest. Die Unfall­gefahr bei einem Ausweich­manöver ist oftmals größer und der Schaden deutlich höher. Sie wissen ja nicht, in welche Richtung das Tier flüchtet, ob Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt oder Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.

Kommt es zu einem Zusammen­stoß, sichern Sie die Unfall­stelle mit dem Warn­blinker und dem Warn­dreieck ab. Ziehen Sie vorher Ihre Warn­weste an. Fassen Sie das Tier niemals an. Sie wissen nicht, ob es wirklich tot ist oder nur schwer verletzt. Rufen Sie die Polizei. Diese informiert dann den zuständigen Jagd­pächter. Sie kümmert sich dann um alles Weitere. Foto­grafieren Sie ggf. die Unfall­stelle zur Beweis­sicherung. Lassen Sie sich von der Polizei einen Nachweis zur Schaden­aufnahme aushändigen.

Wild­unfälle sind über Ihre Teilkasko­versicherung abgesichert. Melden Sie also den Schaden schnellst­möglich Ihrem Ansprech­partner bei der VGH.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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