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Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz

Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz

Ihre Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit von Kontoinhabern zu erheben. Bei im Aus­land steuerlich Ansässigen geht eine Datenmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Überblick

Automatischer Steuer-Informations­austausch

  • Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet.
  • Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben.
  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Konto­eröffnung oder im Laufe der Geschäfts­beziehung angegeben haben.
  • Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbst­auskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig fest­stellen kann.
  • Grundlage hierfür sind das „Finanz­konten-Informations­austausch­gesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung“.

Für natürliche Personen

Der Steuer-Informations­austausch gilt für alle natürlichen Personen.

Auch für Rechtsträger

Das Gesetz gilt auch für Rechts­träger, also Kapital­gesellschaften, andere juristische Personen und Personen­gesellschaften.

Selbstauskunft

Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.

Gut zu wissen

Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab­geben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikations­nummer angeben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Automatic Exchange of Information (AEOI)

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Ab 01.01.2016 sind deutsche Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleiter verpflichtet, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber zu melden.

Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard" (Common Reporting Standard, CRS) bezeichnet. Zielsetzung ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung mit Hilfe von Auslandskonten durch natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen.

Weltweit nehmen 72 Staaten am AEOI teil, darunter alle 28 EU-Staaten (Stand Oktober 2015). Weitere Staaten kündigten gegenüber der OECD ihre Teilnahme an.

Für die rechtliche Umsetzung kommt in Deutschland ab 1. Januar 2016 das neue "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)" zur Anwendung. Banken, Sparkassen, Versicherungen und sonstige Finanzinstitute müssen Konto- und Depotinhaber mit ausländischer Steuerpflicht identifizieren. Informationen zu diesen Steuerpflichtigen werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZST) übermittelt, welches die Daten an den zuständigen Teilnehmerstaat weiterleitet.

Die Sparkasse LeerWittmund ist verpflichtet, jährlich alle Konten und Depots zu prüfen, die auf eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland hindeuten. In Zweifelsfällen, im Neukundeneinlagen- und Depotgeschäft, aber auch zur Einordnung einer etwaigen Meldepflicht muss eine Selbstauskunft des Konto- bzw. Depotinhabers eingeholt werden. Bestätigt sich eine ausländische Steuerpflicht, veranlasst die Sparkasse LeerWittmund jährlich eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Dabei werden folgende Informationen übermittelt:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und –ort, Steuer-Identifikationsnummer
  • Konten- oder Depotsalden zum Ende des Jahres
  • Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse und andere Erträge

Hinweis: Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

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